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Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung unserer Ferienwohnungen oder des Ferienhauses begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis: Den Gastaufnahmevertrag. Dieser kann nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit einer der Ferienwohnungen oder des Ferienhauses kann ausdrücklich nicht garantiert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine spezielle Ferienwohnung.

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

§ 1 Vertragsabschluß
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.

§ 2 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§ 3 Pflichten des Gastes
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§ 3a Stornierung der Mietvereinbarung
Wir erlauben unseren Gästen eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit. Bei kurzfristiger Stornierung (6-0 Tage) berechnen wir 50% des vereinbarten Mietpreises. Wir erlauben uns ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit eine Kündigung auszusprechen, ohne nähere Angaben von Gründen. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder vorzeitiger Abreise werden 90% des vereinbarten Mietpreises fällig. Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern!

§ 4 An- und Abreise
Unser Ferienhaus bzw. unsere Ferienwohnungen stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen sind nach Absprache möglich. Mindestmietdauer sind 2 Nächte.

§ 5 Bezahlung
Nach erfolgter Buchung sind 50% des Mietpreises inkl. Endreinigung vorab zu überweisen. Eine entsprechende Buchungsbestätigung mit der Bankverbindung wird umgend an den Gast versandt. Die Restzahlung erfolgt am Tag der Anreise. Abweichungen davon werden individuell vereinbart.

§ 5 Preise
Welche Leistungen zu welchen Preisen vereinbart wurden, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Website www.Ferienhaus-am-Schlosspark.de bzw. www. Ferienwohnung-am-Schlosspark.de und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

§ 6 Haftung
Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

§ 7 Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§ 8 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnungen bzw. das Ferienhaus befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Berlin.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 10 Hausordnung
Es gilt die in den Ferienwohnungen bzw. im Ferienhaus ausliegende Hausordnung, bei Verstoss gegen die Hausordnung kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.